Gezerre um Grundsteuer-Reform
Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik aufgegeben, die Immobilien-Grundsteuer zu
reformieren. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat daraufhin kürzlich einen Entwurf vorgelegt, nach
dem die Grundsteuer für jede Wohnung individuell zu berechnen wäre. Einfließen sollen dabei die
Wohnfläche, das Alter, die Grundstücksfläche und der aktuelle Bodenwert, aber auch die
Nettokaltmiete. Je höher die Miete, desto höher soll auch die Steuerlast ausfallen. Die Opposition
befürchtet nicht nur einen immensen bürokratischen Aufwand, sondern auch steigende Mieten, da
die Grundsteuer auf diese umgelegt werden kann. Sozialpolitisch wären höhere Wohnkosten
angesichts der ohnehin angespannten Immobilienmärkte in vielen deutschen Städten kaum zu
vermitteln.
Um eine solche Entwicklung zu verhindern, möchte Bundesjustizministerin Katharina Barley die
Umlagefähigkeit abschaffen – wogegen wiederum die Unionsparteien Widerspruch eingelegt haben.
Ihr Argument: Auch ein solcher Schritt würde zu steigenden Mieten führen, da die Vermieter als
Kompensation für den wegfallenden Steuerzuschlag die Kaltmieten erhöhen würden. Damit würde
auch die jeweilige Vergleichsmiete steigen und neue Spielräume für Erhöhungen eröffnen.