Bundesgerichtshof enttäuscht Privatversicherte

In dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen privaten Krankenversicherern und einigen
ihrer Kunden um die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun
ein Grundsatzurteil gefällt. Im Fokus stand die Unabhängigkeit der Treuhänder, die den Erhöhungen
jeweils zustimmen müssen. Konkret ging es im verhandelten Fall um einen Treuhänder, der von
seinem Auftraggeber nicht nur Honorare, sondern auch – über ein verbundenes Unternehmen – ein
Ruhegehalt bezieht. Der Kläger spricht ihm die Unabhängigkeit ab und verlangt
Beitragsrückzahlungen, worin ihm das Landgericht Potsdam gefolgt war.

Wie der BGH aber nun entschied, ist die Unabhängigkeit des Treuhänders nicht allein
ausschlaggebend für die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen. Die Hoffnung auf umfangreiche
Beitragserstattungen müssen die klagenden Privatversicherten damit begraben. Zwar bleibt es ihnen
unbenommen, vor Zivilgerichten im Einzelfall die Rechtmäßigkeit von Prämiensteigerungen
anzufechten. Nur eben nicht unter alleinigem Verweis auf eine mögliche Befangenheit des
Treuhänders.

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