1. Mobile Vermittler Basisschutz
Betriebshaftpflicht
Sie und Ihr Personal sind mit dem Reisevermittler-Basisschutz perfekt für den Büroalltag abgesichert.
Dieser bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie von Dritten für einen Personen- oder Sachschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Sie sind insbesondere geschützt, wenn Sie Kunden zu Hause besuchen und diese schädigen. Auch sind Sie abgesichert, wenn Sie beruflich auf Messen oder Tagungen sind und dabei einen Dritten einen Schaden zufügen.
Weitere Leistungen des Basisschutzes: | Versicherungssumme: |
Tätigkeitsschäden Belegschafts-/Besucherhabe Abwasserschäden Betrieblicher Schlüsselverlust Mietsachschäden Medienverluste und Energiemehrkosten Umwelthaftpflichtbasisversicherung Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf im Ausland gelegene Betriebsstätten. |
Je Versicherungsfall:
5 Mio. EUR für Personenschäden Je Versicherungsjahr höchstens: 10 Mio. EUR für Personenschäden |
Inklusive Veranstalterhaftpflicht bei ungewollter Veranstaltertätigkeit! |
Versichert ist zudem auch die ungewollte, versehentliche Veranstaltertätigkeit, falls Sie aufgrund eines Fehlers im Rahmen der Pauschalreiserichtlinie als Veranstalter gesehen werden und die Kunden Ihre Ansprüche an Sie stellen. Beispiele für Fehler: Aushändigung eines falschen Formblatts, keine Aushändigung eines Formblatts, Gesamtrechnung erstellt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf folgende Tätigkeiten: |
Selbstbeteiligung: | Preis: |
Keine bei Personenschäden 500 EUR bei Sachschäden 10%, mind. 25 EUR, max. 500 EUR bei Vermögenschäden |
12,66 Eurozzgl. 19% Steuer pro Monat |
2. Mobile Vermittler Komfortschutz
Betriebshaftpflicht inklusive ungewollte Veranstaltertätigkeit
Vermögensschadenhaftpflicht für Reisevermittler (ohne Eigenschadendeckung)
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie bei Schäden, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Reisevermittler* Ihren Kunden zufügen.
Der Komfortschutz prüft und übernimmt berechtigte Ansprüche.
Versicherte Ansprüche: | Außerdem mitversichert: |
Verletzung der Informations-, Beratungsund Sorgfaltspflichten Fehlerhafte Preisberechnung Falsche Tarifanwendung Nichtverwendung hinterlegter Kreditkarten Verlust von Reisedokumenten auf den Postweg Vermittlung von Reiseversicherungen auch außerhalb der Pauschalreise |
Regressforderungen der Reiseveranstalter wegen unterbliebener Einbeziehung von Reisebedingungen
Haftpflichtansprüche wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischer Rechtsvorschriften, soweit sie den Devisenverkehr, Pass- und Reisedokumente, Zollformalitäten und Gesundheitszeugnisse betreffen |
Ausgeschlossene Ansprüche: | Versicherungssumme: |
Ansprüche von Reisenden auf Rückzahlung der Reisekosten oder der Gewährung von Preisnachlässen, sowie Ansprüche von Transport- oder Reiseunternehmen auf Zahlung von Reisekosten bzw. Preisdifferenzen.
Kein Versicherungsschutz besteht zudem für die Tätigkeit als Reiseveranstalter oder Reiseunternehmen einschließlich hierfür vorgenommener Verkaufs-, Reservierungsund Auskunftstätigkeiten. |
Je Versicherungsfall:
100.000 EUR für Vermögensschäden Je Versicherungsjahr höchstens: 200.000 EUR für Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | Preis: |
10%, mind. 25 EUR, max. 500 EUR bei Vermögenschäden 20% bei Vermittlung von Reiseversicherungen |
23,91 Eurozzgl. 19% Steuer pro Monat* |
* Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Reisevermittler, wenn dieser von Dritten für Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Versicherungsschutz besteht für folgende Tätigkeiten als Reisevermittler:
Schriftliche Erteilung angeforderter Reiseauskünfte sowie schriftliche Beratung
Ausstellung und Verkauf von Fahrtausweisen für Land-, See- und Flugreisen in das In- und Ausland
Nachweis und Vermittlung von Einzel-, Gruppen- und Pauschalreisen auf der Grundlage schriftlicher Unterlagen des jeweiligen Reiseveranstalters
Nachweis und Vermittlung von Reiseunterkünften, Ferien- und Erholungsaufenthalten im In- und Ausland auf der Grundlage schriftlicher Unterlagen des jeweiligen Leistungsträgers
Beschaffung der erforderlichen Reisepapiere (Ausreise-, Einreise- und anderer Dokumente) und die Verwahrung der zu diesem Zwecke entgegengenommenen Ausweise und Bescheinigungen
Beschaffung ausländischer Zahlungsmittel
Mündliche und schriftliche Auskünfte über Einreisebestimmungen (Pass-, Visa- Impf-, Zoll- und Devisenvorschriften) sowie Auskünfte über die in Pauschal-Reiseangeboten enthaltenen Versicherungen (nicht jedoch über deren Umfang)
3. Mobile Vermittler Exklusivschutz
Betriebshaftpflicht inklusive ungewollte Veranstaltertätigkeit
Vermögensschadenhaftpflicht für Reisevermittler
Inklusive Eigenschadendeckung
Mit dem Exklusivschutz sichern Sie auch Ihre Eigenschäden ab.
Hierbei sind unter anderem auch Name-Change-Gebühren, Stornokosten aufgrund festgewordener Option und Umbuchungsgebühren versichert.
Folgende Änderungen ergeben sich zudem zur Vermögensschadenhafpflicht-Versicherung im Komfortschutz:
Versicherungssumme: | |
Je Versicherungsfall:
100.000 EUR für Vermögensschäden Je Versicherungsjahr höchstens: 200.000 EUR für Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | Preis: |
10%, mind. 25 EUR, max. 500 EUR bei Vermögenschäden 20% bei Vermittlung von Reiseversicherungen 500 EUR je Eigenschaden |
38,47 Eurozzgl. 19% Steuer pro Monat* |