Die Pflegeversicherung hat im ersten Quartal 2024 ein Defizit von 650 Millionen Euro
verzeichnet, das bis zum Jahresende voraussichtlich auf 1,5 Milliarden Euro anschwellen wird. Im
nächsten Jahr droht gar ein Minus von 3,4 Milliarden Euro – obwohl durch die Beitragsanhebung
zum Juli 2023 und weitere Maßnahmen deutlich mehr Geld in der Kasse ist als in früheren
Jahren. Als Hauptgrund nennt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen einen
ungewöhnlich starken Anstieg der Pflegefallzahlen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich
mithin auf eine weitere Pflegeversicherungs-Beitragsanhebung einstellen.
Die jüngste Reform hat mit ihren Pflegekostenzuschüssen derweil nicht zu einer echten
Entlastung der Pflegebedürftigen geführt, da die Heimbetreiber unter Kostensteigerungen
ächzen. Im Januar kletterte der bundesweite durchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege
im ersten Jahr auf 2.576 Euro monatlich, so viel wie nie zuvor. Wer sein Vermögen nicht diesem
Kostenrisiko aussetzen will, sollte frühzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Je
nach Typ und Konditionen zahlt sie im Pflegefall entweder ein Tagegeld oder eine Rente aus
oder erstattet die nachgewiesenen Kosten.
Lieber behalten als „versilbern“: Goldpreise verlocken Deutsche nicht zum Verkauf
Markus Heinzmann | Keine Kommentare27.06.2024
Der Höhenflug des Goldpreises seit Ende 2022 verleitet die Bundesbürger offenbar nicht dazu,
sich von ihren Goldbeständen zu trennen – eher im Gegenteil. Laut der vom CFin – Research
Center for Financial Services der Steinbeis-Hochschule Berlin durchgeführten Umfrage
„Goldinvestments 2024“ hielten sich Käufe und Verkäufe insgesamt in etwa die Waage. 4,4
Prozent der Befragten haben 2023 erstmals Gold erworben, mehr als in der Vorgängerstudie von
2021. Im Schnitt investierten sie dabei 4.764 Euro. Drei Viertel aller Käufer gaben an, auch
weiterhin Gold erwerben zu wollen. Die Hauptmotivation liegt im Schutz vor Inflation und im
Werterhalt.
Fast 28 Millionen Deutsche besitzen der Studie zufolge Gold, dessen Gesamtwert sich auf rund
315 Milliarden Euro beläuft. Gösse man all dieses Gold mitsamt den Beständen der Bundesbank
in einen Würfel, dann hätte er eine Kantenlänge von 8,6 Metern. Am beliebtesten bei
Privatpersonen sind Goldmünzen und -barren, die sich allein auf 5.230 Tonnen summieren.
Betrug kostet Versichertengemeinschaft über 6 Milliarden Euro pro Jahr
Markus Heinzmann | Keine Kommentare25.06.2024
Hartnäckig hält sich der Ruf eines „Kavaliersdelikts“ – doch Versicherungsbetrug ist nicht
weniger verwerflich und strafbar als andere Betrugsformen. Auf aktuell mehr als 6 Milliarden
Euro schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den dadurch
jährlich entstehenden Schaden, für den am Ende das Kollektiv aller Versicherungskunden
aufkommen muss. Der Rekordwert liegt nicht in einer gestiegenen Betrugsquote begründet;
nach wie vor gelten rund 10 Prozent der Schadenmeldungen als Verdachtsfälle. Vielmehr hat das
Gesamtschadensvolumen deutlich zugenommen, sodass deren absoluter Wert nun mutmaßlich
erstmals die 6-Milliarden-Schwelle überschreitet.
Besonders in der Kfz-Sparte werden viele auffällige, da nicht stimmige Schadenmeldungen
registriert. Wer bei den immer ausgefeilteren Anti-Betrugs-Maßnahmen ins Visier gerät und
überführt wird, muss nicht nur mit einer Leistungsverweigerung und Vertragskündigung, sondern
auch mit hohen Geld- und im Extremfall sogar Haftstrafen rechnen.
Die Qual der Wahl für Erneuerbare-Energien-Anleger: AIF, ELTIF 2.0 oder OIS?
Markus Heinzmann | Keine Kommentare20.06.2024
Bei der Finanzierung der Energiewende setzt die Politik auch auf privates Kapital, anders sind
die erforderlichen Investitionen nicht zu mobilisieren. Um auch Privatanlegern die Beteiligung
an Erneuerbare-Energien-Projekten schmackhafter zu machen, haben die europäischen und
deutschen Regulierer zwei zusätzliche Vehikel auf den Weg gebracht, die den mittlerweile
bewährten, aber eher unflexiblen alternativen Investmentfonds (AIF) ergänzen: Europäische
Langfristinvestmentfonds in geänderter Fassung (ELTIF 2.0) und offene InfrastrukturSondervermögen (OIS).
Insbesondere im Hinblick auf die Liquidität bieten sie mehr Offenheit als AIF, in denen das Geld
in aller Regel für mehrere Jahre gebunden ist und allenfalls ein Zweitmarktverkauf eine
vorzeitige Exit-Option bietet. Doch Anleger sollten genau hinschauen, denn die ELTIF-2.0-
Manager haben bei Mindesthaltedauer, Kündigungsfristen, Rücknahmehäufigkeit und
vorzuhaltender Liquidität großen Gestaltungsspielraum. Zudem können sie auch in Private
Equity und Private Debt investieren. Aus OIS dagegen kann man, wie aus offenen
Immobilienfonds, erst nach frühestens zwei Jahren wieder aussteigen, nachdem man das
mindestens ein Jahr im Voraus angemeldet hat. In OIS-Portfolios darf ein Projekt nicht mehr als
10 Prozent ausmachen, ebenfalls 10 Prozent beträgt die Mindestmarge für liquide Mittel. Von
beiden neuen Fondsgattungen gibt es zusammen erst eine Hand voll am deutschen Markt, doch
mit weiteren Produkten ist zeitnah zu rechnen.
Neuer Hochwasser-Risikocheck der Versicherer ist online
Markus Heinzmann | Keine Kommentare11.06.2024
Das Thema Starkregen und Hochwasser hat im Zuge der Klimakrise auch in Deutschland eine
neue Brisanz erhalten. Längst müssen nicht mehr nur Gewässeranrainer mit dem Schlimmsten
rechnen, denn durch Starkregen können sich auch abseits von Flüssen und Meeren Flutwellen
bilden.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV bietet Hauseigentümern und Mietern mit der neuen
Online-Plattform hochwasser-check.com nun eine kostenlose, schnelle und unkomplizierte
Option, adressgenau das Risiko durch Flusshochwasser und Starkregen herauszufinden. Rund
22,4 Millionen Anschriften in Deutschland sind hinterlegt. Eine Anmeldung oder die Preisgabe
weiterer Daten sind nicht nötig. Die auf Informationen der regionalen Hochwasserämter und der
deutschen Versicherer basierenden Risikoeinschätzungen werden von Tipps zur Prävention
flankiert.
„Obwohl sich extreme Wetterereignisse häufen, sind immer noch 8,3 Millionen Gebäude nicht
gegen Starkregen und Hochwasser versichert“, warnt die stellvertretende GDVHauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Ein solcher Elementarschutz ist standardmäßig
nicht in Wohngebäudeversicherungen enthalten, vor allem in jenen älteren Datums. Im Zweifel
sollten die Bedingungen sachkundig daraufhin überprüft werden.